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Gerichtsurteil gegen Promi-Fotos

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen mangelhaften Schutzes der Privatsphäre in den Medien verurteilt. Mit der Entscheidung gaben die Straßburger Richter Prinzessin Caroline von Monaco Recht, die wegen der unerlaubten Veröffentlichung von Fotos in mehreren deutschen Illustrierten geklagt hatte. Der Gerichtshof widersprach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Veröffentlichungen weitgehend gebilligt hatte. Beide Parteien können noch Rechtsmittel einlegen. Das Urteil wird Experten zufolge weit reichende Auswirkungen auf die deutsche Medienlandschaft haben, da es das Recht auf Veröffentlichung von Fotos Prominenter grundsätzlich einschränkt. Die Zeitschriftenverleger haben die Entscheidung scharf kritisiert.

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Redaktion 24.06.2004