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RTL-Klage gegen Werbeblocker gescheitert

Die sogenannte 'Fernsehfee', ein Gerät, das Werbung aus TV-Programmen Anbieter automatisch herausfiltert, kann jetzt in Produktion gehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Klage des Privatsenders RTL am Freitag endgültig abgewiesen. Damit wurde eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin aus dem Jahr 2001 bestätigt. Der Sender wollte das Produkt als wettbewerbswidrig verbieten lassen. Mit der Niederlage von RTL ist der seit 1999 andauernde Rechtsstreit mit dem Hersteller TC Unterhaltungselektronik nun beendet. Mit dem Werbeblocker kann das Fernsehgerät für die Dauer der Werbepause entweder ganz abgeschaltet oder aber auf ein anderes von Werbung freies Programm umgeschaltet werden. Darüber hinaus kann bei einer Video-Aufzeichnung die Reklame bereits bei der Aufnahme herausgefiltert werden.

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Redaktion 25.06.2004