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Bundeskartellamt stoppt DuMont Schauberg-Pläne

Wechselseitige Beteiligung zwischen DuMont und Bonner Zeitungsdruckerei untersagt Wechselseitige Beteiligung zwischen DuMont und Bonner Zeitungsdruckerei untersagt
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der M. DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung GmbH & Co. KG (MDS), Köln, bei der Bonner Zeitungsdruckerei und Verlagsanstalt H. Neusser GmbH, Bonn, untersagt. MDS gibt den 'Kölner Stadt-Anzeiger' und die 'Kölnische Rundschau' heraus, bei der Bonner Zeitungsdruckerei erscheint der 'General-Anzeiger'. Nach Ansicht des Kartellamts hätte der Zusammenschluss zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten geführt. MDS hatte ihre ursprüngliche Absicht, 18,03 % an der Bonner Zeitungsdruckerei zu erwerben, im Vorfeld der Anmeldung auf 9,015 % reduziert. Im Gegenzug sollte der Bonner Verlag eine entsprechende Minderheitsbeteiligung an dem Kölner Verlag erhalten. Aufgrund der wirtschaftlichen und wettbewerblichen Interessenlage und der durch die Gesellschafterstellung vermittelten Einsichts- und Informationsrechte führe das Vorhaben jedoch auch bei dieser Anteilshöhe zu einem "wettbewerblich erheblichen Einfluss von MDS auf die Bonner Zeitungsdruckerei", erläutert das Kartellamt.

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Redaktion 09.09.2004