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Bauer gewinnt Grundsatzverfahren vor dem BGH

In einem Grundsatzverfahren über die Reichweite des Persönlichkeitsschutzes hat die Bauer Verlagsgruppe vor dem Bundesgerichtshof einen bedeutenden Teilsieg errungen. Die gegen zwei Fotoveröffentlichungen gerichteten Unterlassungsforderungen der Klägerin - der Geliebten des Ex-Ehemanns von Uschi Glas - wurden teilweise zurückgewiesen.

Die als Anke S. bekannt gewordene Klägerin, vertreten durch die Kanzlei Matthias Prinz, hatte sich in einer Vielzahl von Einzelverfahren unter Berufung auf Anonymität und Privatsphäre gegen die Veröffentlichung von Fotos und die Berichterstattung über ihre Beziehung in der Presse und im Fernsehen gewehrt. Wenig später präsentierte sie sich den Medien bei diversen öffentlichen Veranstaltungen als die neue Lebensgefährtin des Glas-Ehemanns, beharrte aber dennoch auf dem Verbot "ungenehmigter" Berichterstattung.

Der BGH stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Persönlichkeitsschutz entfällt, wenn der Einzelne sich zwar gegen ungenehmigte öffentliche Anteilnahme wehrt, zugleich aber die Öffentlichkeit freiwillig mit Informationen aus seinem Privatleben versorgt. Sofern sich das Verhalten des Betroffenen im Laufe der Zeit ändert, kann dies nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts auch zu einem nachträglichen Verlust des Persönlichkeitsschutzes führen.

Medienanwalt Dr. Gerald Neben von der Kanzlei Lovells, der die Bauer Verlagsgruppe in dieser Auseinandersetzung vertritt, wertet die BGH-Entscheidung als wegweisend. Damit werde unterbunden, dass sich Prominente mit dem Hinweis auf den Privatsphärenschutz der öffentlichen Berichterstattung entziehen, nur um gleichzeitig "die öffentliche Diskussion im eigenen Interesse zu steuern oder hoch dotierte Exklusivverträge abzuschießen".

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Redaktion 20.10.2004