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Regeln für Alkoholwerbung auch für Sponsoring & Vkf

Alkoholwirtschaft, Handel, Agenturen und Medien haben sich darauf geeinigt, die freiwilligen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für alkoholische Getränke auszudehnen. Neben der klassischen Werbung gelten die Bestimmungen nun auch für Kommunikationsinstrumente wie Direktmarketing, Sponsoring und Verkaufsförderung. Damit komme die deutsche Werbewirtschaft der EU-Ratsempfehlung über den Alkoholkonsum Jugendlicher entgegen, sagte ein Sprecher des Werberats. Die Markt-Kommunikation soll demnach nicht zu missbräuchlichem Alkoholkonsum auffordern, keine trinkenden Kinder, Jugendliche, Leistungssportler, Fahrzeugführende oder Personen des Heilgewerbes zeigen und Aussagen zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten unterlassen. Ferner soll ein hoher Alkoholgehalt nicht besonders herausgestellt werden und keine Wirkung nahe legen, die auf die Beseitigung psychosozialer Konflikte abstellen. Zudem soll kommerzielle Kommunikation nicht in Medien erscheinen, deren redaktioneller Teil sich mehrheitlich an Kinder oder Jugendliche richtet. Das verabschiedete, modifizierte Regelwerk gilt ab 1. Januar 2005.

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Redaktion 29.10.2004