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Kirch/Deutsche Bank: Revisionsverhandlung vor dem BGH

Schadenersatzstreit wird fortgesetzt Schadenersatzstreit wird fortgesetzt
Im Schadenersatzstreit zwischen dem Ex-Medienunternehmer Leo Kirch und der Deutschen Bank wird es nun doch eine Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) geben. Der 11. Zivilsenat des BGH hat am Dienstag in Karlsruhe einem entsprechenden Antrag der Bank stattgegeben. Damit wird das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 10. Dezember 2003, das Kirch einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Deutsche Bank zuerkannt hatte, auf Rechtsfehler hin überprüft. Auslöser für den Prozess sind Äußerungen des früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, der öffentlich Kirchs Kreditwürdigkeit angezweifelt hatte. Das OLG hatte eine Revision gegen dieses so genannte Feststellungsurteil nicht zugelassen. Dagegen hatte die Bank Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH erhoben, die nun Erfolg hatte.

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Redaktion 21.12.2004