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Regierungskoalition einigt sich über Pressefusionsrecht

An Pressehilfswerken dürfen sich maximal fünf Verlage beteiligen. 'Altverlegerklausel' ist vom Tisch An Pressehilfswerken dürfen sich maximal fünf Verlage beteiligen. 'Altverlegerklausel' ist vom Tisch
Gemäß einer nun erfolgten Einigung der rot-grünen Koalition im Deutschen Bundestag bezüglich der Novelle des Pressefusionrechts, sollen Kooperationen zwischen Zeitungsverlagen auch in Zukunft nur nach Prüfung des Bundeskartellamtes möglich sein. An den so genannten 'Pressehilfswerken' zur Nutzung von Synergien im Bereich Anzeigen, Vertrieb und Druck dürfen höchstens fünf Zeitungen beteiligt sein. Hier wird überprüft werden, ob diese Kartelle zum Erhalt der Zeitungen notwendig sind. Darüber hinaus sind Zusammenschlüsse von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Mio Euro ohne Einschränkungen zulässig. Genehmigungspflichtig sollen Fusionen erst ab einem Jahresumsatz von 50 Mio statt wie bisher 25 Mio Euro werden. Wegfallen wird die 'Altverlegerklausel', wonach Fusionen dann erlaubt wären, wenn der bisherige Eigentümer weiterhin 25 Prozent an dem aufgekauften Verlag hält. Die neue Regelung des Pressefusionsrechts bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und ist zunächst auf fünf Jahre beschränkt. Anschließend wird der Bundestag erneut entscheiden.

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Redaktion 16.02.2005