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VDZ: Reform-Entwurf des Pressekartellrechts "verfassungswidrig"

Nach Auffassung des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger verstößt der neue Entwurf zur Reform des Pressekartellrechts gegen das Grundgesetz. Die "einseitige Bevorzugung der Zeitungen bei Kooperationen und Fusionen" führe zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Zeitschriften. Der VDZ stützt sich dabei auch auf ein Rechtsgutachten, das im Auftrag des VDZ von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Inhaber der Gerd Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht an der Universität Rostock, erstellt wurde.

Der aktuelle Entwurf des neuen Pressekartellrechts führe zu einer Spaltung der Presse. Dies sei laut VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner nicht hinnehmbar, da Zeitungen und Zeitschriften um die gleichen Leser konkurrieren und beide Gattungen gleichermaßen von der Konsum- und Werbekrise betroffen seien. Darüber hinaus würden Zeitungen und Zeitschriften immer häufiger im Bereich überregionaler Markenartikel-Werbung miteinander in Wettbewerb treten.

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Redaktion 03.11.2005