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Premiere gegen TCU: Tauschbörse vorerst verboten

Im juristischen Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der Firma TC Unterhaltungselektronik (TCU) hat das Hamburger Landgericht den Vertrieb einer TCU-Software für eine TV-Stream-Tauschbörse vorerst verboten. Das Gericht bestätigte am Dienstag eine von Premiere erwirkte einstweilige Verfügung gegen TCU beziehungsweise gegen die Tauschbörse Cybertelly. Die Koblenzer Firma darf auch nicht damit werben, dass ihre Software "kostenloses Pay-TV" ermögliche. Die Entscheidung ist allerdings vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar auch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen. Die Software und die darauf aufsetzende Tauschbörse Cybertelly, gegen die Premiere vorging, sollen den kostenlosen und anonymen Tausch von Fernsehinhalten ermöglichen. TCU dürfe auf Grund des Urheberrechts aber keine Technologien anbieten, die einen Gratisempfang von Premiere per Internet ermöglichen, begründeten die Hamburger Richter ihren Spruch. (vs)

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Redaktion 26.04.2005