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Bundeskabinett beschließt Tabakwerbeverbot

VDZ befürchtet 40 Mio. Euro Anzeigenverluste und Stellenabbau VDZ befürchtet 40 Mio. Euro Anzeigenverluste und Stellenabbau
Werbung für Tabakprodukte in Zeitungen, Magazinen, dem Internet und grenzüberschreitend übertragenen Sportveranstaltungen soll künftig nicht mehr zulässig sein. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Es folgte damit einer EU-Richtlinie, die aber noch ein juristisches Nachspiel haben wird. Deutschland hatte nämlich schon im September 2003 Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen das EU-Parlament und den EU-Rat erhoben mit dem Ziel, die entsprechenden Artikel 3 und 4 der EU-Richtlinie für nichtig zu erklären. Die Klage entbinde aber nicht von der Pflicht, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, kommentiert Verbraucherministerin Künast die heutige Entscheidung. Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ, kritisiert den Beschluss: "Wir bedauern, dass die Bundesregierung jetzt von ihrer konsequenten Haltung zum Tabakwerbeverbot abweicht, mit der sie seit dem ersten Anlauf zu einem EU-weiten Tabakwerbeverbot die Zeitschriftenbranche vor Umsatzverlusten in Höhe von insgesamt rund 350 Millionen Euro bewahrt hat. Der jetzt drohende Verlust von Anzeigenumsätzen in Höhe von jährlich ca. 40 Millionen Euro gefährdet rund 500 Arbeitsplätze bei den Verlagen. Besonders kleinere Stadtmagazine - und damit auch ein Stück Pressevielfalt - sind vom Tabakwerbeverbot existentiell betroffen." (vs)

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Redaktion 18.05.2005