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Rundfunkgebühren: ARD klagt beim Verfassungsgericht

Die ARD klagt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Vorgehen der Ministerpräsidenten bei der Festlegung der Rundfunkgebühr. Die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender beschlossen am Dienstag bei ihrer Tagung in Bremen, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die Regierungschefs der Länder hatten die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erheblich reduziert. Statt am 1. Januar 2005 um 1,09 Euro erhöhten sie die Rundfunkgebühr erst am 1. April um lediglich 0,88 auf 17,24 Euro. Das Verfahren weise Defizite auf, die von der ARD nicht hingenommen werden könnten, erklärten die Sender. Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber sagte: "Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." Das ZDF hatte sich gegen eine Klage in Karlsruhe entschieden.

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Redaktion 14.06.2005