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Premiere gewinnt Rechtsstreit gegen TCU

TC Unterhaltungselektronik darf ihre Gratis-TV-Software nicht vertreiben TC Unterhaltungselektronik darf ihre Gratis-TV-Software nicht vertreiben
Im Rechtsstreit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) aus Koblenz hat das Hamburger Landgericht die Markteinführung einer Software für Gratisfernsehen per Internet verboten. Mit seinem Urteil untersagt das Gericht der TCU und ihrem zuständigen Vorstand Guido Ciburski, die Technologie 'Cybersky-TV' anzubieten, mit der der Zuschauer alle Fernsehprogramme und damit auch kostenpflichtige Premiere-Sendungen über das Internet zum Nulltarif empfangen könnte. Premiere hatte gegen die Markteinführung der Software geklagt, weil der Bezahlsender seine Urherberrechte verletzt sah. TCU hält dagegen die Technologie für eine "reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet. Die Entscheidung des Gerichts zu Gunsten von Premiere fiel mit einem so genannten Versäumnisurteil, weil die Gegenseite am Dienstag nicht zu einem Verhandlungstermin in Hamburg erschienen war. Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils ist noch ein Einspruch gegen die Entscheidung möglich.

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Redaktion 07.06.2005