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ARD-Intendanten beschließen Maßnahmen gegen Schleichwerbung

Bei ihrer Tagung in Stuttgart am 12. und 13. September 2005 haben die ARD-Intendanten weitere Maßnahmen gegen Schleichwerbung beschlossen. Eine Clearingstelle unter Vorsitz des SWR-Justiziars Dr. Hermann Eicher hatte in den vergangenen Wochen bereits Maßnahmen abgestimmt und eine Dokumentation der mittlerweile aufgeklärten Fälle vorgelegt. Auf Grundlage dieses Berichts beschlossen die ARD-Chefs jetzt die Präzisierung der Produktionsverträge mit Blick auf das Schleichwerbeverbot sowie die Einführung einer Programmbeobachtung und weitere Maßnahmen zur Trennung von Werbung und Programm. Künftig enthalten Verträge über Auftragsproduktionen "die Garantie, dass keinerlei finanzielle Zuwendungen oder geldwerte Vorteile Dritter im Spiel sind", andernfalls drohen Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche. Der Vorsitzende der Clearingstelle wurde beauftragt, die Anpassungen mit dem Verband Deutscher Fernsehproduzenten abzustimmen. Darüber hinaus werden die Regeln für die Inanspruchnahme von Produktionshilfen konkretisiert und verschärft. Auf Geldleistungen als Produktionskostenzuschüsse wird künftig generell verzichtet. Die "verbilligte oder unentgeltliche Entgegennahme von Produktionsmitteln" soll aber bei Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit auch weiterhin statthaft sein.

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Redaktion 13.09.2005