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BGH-Entscheidung zu Hörfunk-Lizenzgebühren im Sport

Klage von Radio Hamburg gegen HSV, FC St. Pauli und DFL abgewiesen Klage von Radio Hamburg gegen HSV, FC St. Pauli und DFL abgewiesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am heutigen Dienstag die Feststellungsklage von Radio Hamburg gegen den HSV, den FC St. Pauli und die Deutsche Fußball Liga GmbH zugunsten des Profi-Fußballs entschieden. Im Kern ging es dabei um die Frage, in wieweit Hörfunkrechte an den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga lizenzkostenpflichtig sind. Das Gericht hat anerkannt, dass der Veranstalter über das Hausrecht eine umfassende Verwertung vornehmen darf. Hierzu gehören neben den lizenzkostenpflichtigen Rechten an der TV-Berichterstattung auch die Rechte an der Hörfunkberichterstattung. Im Verständnis des Gerichtes ist die Radioberichterstattung mehr als die Darstellungsformen der Printvertreter und demzufolge ist der Hörfunk auch anders zu behandeln als die schreibende Presse. Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und ihre Vereine und Kapitalgesellschaften sehen sich damit in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass es keine lizenzkostenfreie Hörfunkberichterstattung unmittelbar aus dem Stadion gibt. Mit der Grundsatzentscheidung des BGH endet ein rund vierjähriger Rechtsstreit, den Radio Hamburg stellvertretend für den im VPRT organisierten privaten Hörfunk geführt hatte. Hans-Dieter Hillmoth, Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk im VPRT: "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes sehen wir als große Gefahr für die freie Sportberichterstattung. Die Rundfunkfreiheit wird den kommerziellen Interessen der Vereine untergeordnet."

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Redaktion 11.08.2005