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Pflichtveröffentlichungen in Tageszeitungen noch bis 2009

Der aktuelle Entwurf für das Gesetz über das elektronische Handelsregister und das Unternehmensregister (EHUG) sieht vor, dass die bundesweite Pflichtpublizität ab 1. Januar 2007 wegfällt. Über eine eventuelle Verlängerung dieser Verpflichtung bis 2009 sollen die einzelnen Bundesländer entscheiden. Spätestens Ende 2009 sollen die Handelsregisterinformationen ausschließlich über eine staatliche Internetplattform erreichbar sein. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) beziffert die damit für die Zeitungen wegfallenden Jahresumsätze auf 30 bis 50 Millionen Euro.

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Redaktion 14.12.2005