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ZDF legt Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenverfahren ein

Nach der ARD geht nun auch das Zweite Deutsche Fernsehen nach Karlsruhe Nach der ARD geht nun auch das Zweite Deutsche Fernsehen nach Karlsruhe
Nach den ARD-Sendern legt auch das ZDF Verfassungsbeschwerde gegen das Zustandekommen der derzeit geltenden Rundfunkgebühr ein. Intendant Markus Schächter betont, es gehe nicht um die Höhe der Gebühr, sondern um Rechtssicherheit für die Zukunft. Hintergrund ist, dass die Bundesländer bei der Festsetzung der Gebühr Ende 2004 deutlich unter der Empfehlung der unabhängigen Gebührenkommission KEF geblieben waren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1994 nur in besonders begründeten Ausnahmefällen für zulässig erklärt. Anliegen des ZDF sei es, so Schächter, durch eine Verbesserung des Verfahrens zur Gebührenfestsetzung Rechtsklarheit für alle Beteiligten - Länder wie Sender - zu schaffen. Schächter: "Niemand hat ein Interesse daran, dass alle vier Jahre Grundsatzdebatten geführt werden müssen." Zunächst hatte sich das ZDF dem ARD-Beschluss vom Oktober 2005 nicht angeschlossen. Nachdem Gespräche mit den Ländern aber nicht zum Ziel führten, sah man nun keinen anderen Weg. Die Bundesländer hatten Ende 2004 beschlossen, die Rundfunkgebühr zum 1. April 2005 um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat zu erhöhen. Sie blieben damit erstmals deutlich unter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Die neue Gebühr gilt bis Ende 2008.

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Redaktion 03.06.2006