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Gericht verbietet Klausel in Premiere-Verträgen

Das Landgericht München I hat die Verbraucherrechte beim Pay-TV gestärkt. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil untersagte die 12. Zivilkammer dem Bezahlsender Premiere unter anderem eine Vertragsklausel, wonach eine einmalige jährliche Preiserhöhung möglich ist, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Die Richter gaben damit einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin statt.

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Redaktion 03.07.2006