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EU-Gericht hebt Genehmigung für Fusion von Sony Music und BMG auf

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einer Klage unabhängiger Musikproduzenten stattgegeben und die Genehmigung für den Zusammenschluss der Musiksparten von Bertelsmann und Sony aufgehoben. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass die EU-Kommission nicht ausreichend nachgewiesen hat, dass die Unternehmen zusammen über keine dominante Marktposition verfügten. Nach der EuGH-Entscheidung müssen die beiden Unternehmen die Fusion erneut bei der Kommission beantragen, sagte ein Kommissionssprecher am Donnerstag. Bereits im Jahr 2004 hatte die Kommission der Fusion der beiden Musik-Sparten zugestimmt. Nun kündigte ein Kommissionssprecher an, die Fusion erneut zu prüfen. Die Kommission kann gegen die Entscheidung Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. "Das heutige Urteil hat keine Auswirkungen auf den Bestand des Joint Ventures Sony BMG", hieß es bei Bertelsmann. "Das Gemeinschaftsunternehmen wurde bereits im August 2004 etabliert - nach einer gründlichen Prüfung der Europäischen Kommission gemäss der gültigen Fusionskontrollverordnung." Nach der Aufhebung der Fusionsgenehmigung für Sony BMG hat ein Sprecher der EU-Kommission Spekulationen über eine mögliche Auflösung des Zusammenschlusses als "hypothetisch" und "theoretisch" bezeichnet. Der Sprecher sagte am Donnerstag in Brüssel, Bertelsmann Music Group (BMG) und Sony-Music müssten nun innerhalb von sieben Tagen einen neuen Antrag auf kartellrechtliche Genehmigung stellen.

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Redaktion 13.07.2006