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ProSiebenSat.1: Springer scheitert vor Gericht

Die Beschwerde gegen die Kartellamts-Untersagung der ProSiebenSat.1-Übernahme wurde vom OLG Düsseldorf abgewiesen Die Beschwerde gegen die Kartellamts-Untersagung der ProSiebenSat.1-Übernahme wurde vom OLG Düsseldorf abgewiesen
Die Axel Springer AG hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Niederlage erlitten. Das Gericht habe die Beschwerde gegen die Untersagung der Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch das Bundeskartellamt als unzulässig abgewiesen, teilte der Medienkonzern am Freitag mit und kündigte Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof an. Springer hatte die Beschwerde im Februar eingelegt, um grundsätzlich Klarheit darüber zu erhalten, wie seine Chancen für Firmeneinkäufe in Deutschland aussehen. Ziel sei es gewesen, Rechtssicherheit für künftige Zukäufe zu erhalten. Sollten die vom Kartellamt angeführten Untersagungsgründe vor Gericht Bestand haben, wäre ein Wachstum durch Zukäufe für den Konzern in Deutschland kaum noch möglich, befand der Verlag damals. Das Bundeskartellamt hatte die Fusion mit ProSiebenSat.1 Ende Januar aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abgelehnt. Der Verlag sagte daraufhin die geplante Übernahme unter Verweis auf die wirtschaftlichen und juristischen Unsicherheiten einer möglichen Klage oder eines möglichen Ministererlaubnisverfahrens ab.

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Redaktion 29.09.2006