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'Spiegel' darf DuMont nicht mehr als Profiteur der Nazizeit bezeichnen

Die Kölner Verlegerfamilie Neven DuMont hat im Streit mit dem Magazin 'Spiegel' vor Gericht einen Erfolg erzielt. Der 'Spiegel' darf die Familie künftig nicht mehr als Profiteur sogenannter "Arisierungen" während der NS-Zeit bezeichnen. Das Landgericht Köln untersagte dem Magazin die Wiederholung mehrerer Textpassagen. Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Strafe. Der 'Spiegel' hatte dem Haus DuMont in einem Artikel vorgeworfen, sich zu Unrecht als Opfer der Nazis auszugeben. In Wahrheit habe man vom Kauf jüdischer Grundstücke profitiert.

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Redaktion 10.05.2006