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Keine Vertragsverlängerung für ARD-Sportkoordinator Boßdorf

Verstoß gegen ARD-Werberichtlinien Verstoß gegen ARD-Werberichtlinien
Der Vertrag des umstrittenen Sportkoordinators der ARD, Hagen Boßdorf, wird nun doch nicht verlängert. (Die Verlängerung um fünf Jahre war im September beschlossen worden.) Hintergrund der jetzigen Entscheidung sind laut ARD nicht die bekannten Stasi-Vorwürfe und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen Boßdorf, sondern ein Fall von Schleichwerbung. Es handelt sich dabei um elf jeweils zwei Minuten lange Kurzformate, in denen im Werberahmenprogramm des Ersten Deutschen Fernsehens über eine Nordic Walking Veranstaltung berichtet wurde. Diese Veranstaltung wurde unter dem Namen 'Becel Deutschland Walk' durchgeführt. Bei der redaktionellen Umsetzung im ARD-Programm sei es in einzelnen Fällen zu so genannten "Themenplacements" gekommen, so die ARD-Juristen. Das redaktionelle Konzept für die Berichterstattung sah eine Integration von "markenrelevanten Themen im Umfeld des Produkts Becel wie Gesundheit, Ernährung, Cholesterin und Herz-Kreislauf" vor. Das von einer Agentur entwickelte Konzept wurde über den Sportkoordinator Boßdorf in die ARD eingebracht. Die Verantwortung für die daraufhin entstandenen Beiträge lag beim Bayerischen Rundfunk, der nun auch arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die redaktionell Verantwortlichen einleiten wird.

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Redaktion 10.11.2006