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'Cicero'-Razzia war rechtswidrig

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz der Medien gegen polizeiliche Durchsuchungen gestärkt. Eine Razzia bei der Zeitschrift 'Cicero' im September 2005 habe die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit verletzt, entschied das Karlsruher Gericht heute. Damit hatten zwei Verfassungsbeschwerden des 'Cicero'-Chefredakteurs Wolfram Weimer Erfolg. "Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person eines Informanten zu ermitteln", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Bei der vom Amtsgericht Potsdam angeordneten Aktion waren Datenträger sichergestellt sowie eine Kopie einer Computerfestplatte gezogen worden. Auslöser waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen eines im April 2005 veröffentlichten Artikels des Journalisten Bruno Schirra über den inzwischen getöteten Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi. Darin wurde aus einem als 'Verschlusssache' gekennzeichneten Bericht des Bundeskriminalamts zitiert. Nach den Worten der Karlsruher Richter sind Journalisten, die vertrauliche Schriftstücke publizieren, zwar nicht von einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen ausgenommen. Allein die Veröffentlichung eines Geheimdokuments rechtfertige aber noch nicht die Durchsuchung von Redaktionsräumen oder Wohnungen. Andernfalls hätten es die Staatsanwälte in der Hand, den verfassungsrechtlich garantierten Informantenschutz auszuhebeln, indem sie eigens zu diesem Zweck Ermittlungen gegen einen Journalisten einleiteten. Erforderlich seien "spezifische tatsächliche Anhaltspunkte" dafür, dass der Informant die Veröffentlichung der Dienstgeheimnisse bezweckt habe.

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Redaktion 27.02.2007