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Gerichtsurteil: Unister muss aidu.de umbenennen

Das im Dezember 2003 gestartet Reiseportal www.aidu.de aus dem Hause Unister muss seinen Namen wechseln. Aufgrund einer Markenschutzklage des Rostocker Kreuzfahrt-Riesen AIDA Cruises entschied das Oberlandesgericht Köln am 1. Juni 2007 in zweiter Instanz, dass zwischen 'aidu.de - Ab in den Urlaub' ( www.aidu.de ) und AIDA Cruises (www.aida.de ) Verwechslungsgefahr bestehe. Thomas Wagner, Gründer und Geschäftsführer der Leipziger Unister GmbH, erklärt dazu: "Wir haben das Urteil zwar noch nicht schriftlich vorliegen. Sicher ist jedoch, dass www.aidu.de nach wie vor online bleibt und sämtliche Services in gewohnt hoher Qualität verfügbar sind. Wenn wir die Details zur genauen Umsetzung kennen, werden wir weitere Schritte einleiten. Wir können jedoch jetzt schon sagen, dass das Urteil lediglich Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild - also Name und Logo - haben wird."

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Redaktion 06.06.2007