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Verfassungsgericht prüft Einfluss politischer Parteien auf Privatfunk

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Verhandlung über die Reform des Hessischen Privatrundfunkgesetzes begonnen. Mit der Neuregelung hatte die Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) im Dezember 2002 verhindert, dass sich die SPD über die ihr gehörende Deutsche Druckerei und Verlagsgesellschaft (DDVG) am privaten Radiosender FFH mit 2,34 Prozent beteiligen konnte. Das Verbot ist nach Ansicht der klagenden Bundestagsabgeordneten unverhältnismäßig, weil ein Einfluss auf den Sender bei solch einer geringen Beteiligung kaum möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht muss nun grundsätzlich klären, inwieweit politische Parteien sich an privaten Rundfunksendern beteiligen dürfen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.