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Brüssel untersagt Förderung von DVB-T

Als nicht mit dem EG-Beihilferecht vereinbar stuft die Europäische Kommission die Förderung von privaten Rundfunkveranstaltern in Nordrhein-Westfalen, damit diese ihre Programme über das dortige DVB-T-Netz verbreiten. Nach dem bei der Kommission im Januar 2005 angemeldeten Modell der Landesmedienanstalt für Medien (LfM) waren für die Privaten insgesamt 6,8 Mio. EUR Fördermittel fünf Jahre vorgesehen, mit denen diese einen Teil der Übertragungsentgelte decken sollten, die sie an den Betreiber des DVB-T-Netzes zu zahlen haben. Damit sollen die privaten Sendeunternehmen zum Umstieg von der analogen zur digitalen Rundfunkübertragung motiviert werden. Nach Ansicht der Kommission ist dieses Fördermodell jedoch nicht diskriminierungsfrei. So werde der Grundsatz der Technologieneutralität missachtet, indem die Förderung nur für die digital-terrestrische Plattform gewährt werde, nicht aber auch für Kabel und Satellit.