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Bundesverfassungsgericht erlaubt SPD-Radiobeteiligung

Das Bundeserfassungsgericht hat heute ein Gesetz in Hessen gekippt, das die Beteiligung politischer Parteien an Privatsendern untersagt. Die SPD, die im Gegensatz zur CDU Anteile an Medienfirmen besitzt, hatte gegen diese Regelung geklagt. Parteien dürfen von der Beteiligung an privaten Rundfunksendern nicht komplett ausgeschlossen werden, wie es das hessische Privatrundfunkgesetz bislang besagt. Das Land Hessen muss nun bis zum 30. Juni 2009 das bestehende Gesetz ändern.

Nach der derzeitige Gesetzeslage in Hessen erhalten Rundfunkunternehmen keine Genehmigung, wenn Parteien an ihnen auch nur mittelbar beteiligt sind. Die Klage der Sozialdemokraten war durch ihre Beteiligung an dem hessischen Privatsender FFH motiviert worden, an dem die SPD-eigene Deutsche Druckerei- und Verlagsgesellschaft (DDVG) mittelbar 2,3 Prozent der Anteile hielt. Erst als die DDVG diesen Anteil vollkommen abgab, erhielt der Hörfunk-Anbieter eine Sende-Genehmigung.

Die SPD ist daneben unter anderem an Zeitungen wie die 'Neue Westfälische' in Bielefeld, 'Frankenpost' in Hof beteiligt. Daneben hält die DDVG Mini-Anteile an einigen Radiosendern.

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Margit Mair 12.03.2008