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Presserat rügt 'Für Sie', 'Gong' und 'In' wegen Schleichwerbung

Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats haben auf ihren jüngsten Sitzungen drei Zeitschriften wegen Schleichwerbung gerügt. Bei dem Frauen-Titel 'Für Sie' (Jahreszeiten Verlag) sah der Presserat einen Verstoß gegen den Grundsatz der Trennung von Werbung und Redaktion. Das Magazin hatte 2006 Raumsprays verlost. In einer späteren Ausgabe 2007 veröffentlichte es dann die Urteile von vier Leserinnen über das Produkt, wobei die Kritiken Formulierungen wie 'tolle, frische, leichte Duftwelt' und 'persönliche Wellnessoase' enthielten. Der Presserat befand dies als Schleichwerbung "durch die Art der Darstellung und die Hervorhebung eines einzelnen Produktes aus einer Palette ähnlicher Erzeugnisse".

Die Zeitschrift 'Gong' (WAZ) erhielt eine Rüge, weil sie in acht Beiträgen über medizinische Themen jeweils ein Präparat nannte, obwohl diese nach Ansicht des Beschwerdeausschusses keine Alleinstellungsmerkmale aufwiesen, die eine Hervorhebung gerechtfertigt hätten. Bei der Zeitschrift 'In'  (Klambt Verlag) sah der Presserat Schleichwerbung, weil sie in einem Bericht eine Soap-Darstellerin bei einer Shoppingtour begleitete und dabei die Vorzüge eines speziellen Handytarifs nannte. Für die Vorstellung des Tarifs sah der Beschwerdeausschuss ebenfalls keinen Anlass.