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Presserat rügt Werbeverstöße in Magazinen

Der Deutsche Presserat hat das Fußballmagazin 'Kicker' wegen der Veröffentlichung so genannter Flexformat-Anzeigen gerügt: In Veröffentlichungen über die deutsche Fußball-Nationalmannschaft waren sechs Anzeigen "eingebaut", die in den Fließtext der Artikel eingepasst waren. Diese Gestaltung erwecke den Eindruck, "die Werbung sei Bestandteil der redaktionellen Veröffentlichung", so der Presserat. "Damit wurde der Grundsatz der klaren Trennung nach Richtlinie 7.1 des Pressekodex verletzt."

Wegen Schleichwerbung wurde u.a. Burdas 'Bunte' gerügt. Das Magazin hatte unter der Überschrift "Lustobjekt" über ein neues Automodell berichtet und in diesem Zusammenhang eine bekannte Schauspielerin, mit der der Hersteller wirbt, zitiert. Die Schauspielerin äußerte sich "überschwänglich über die Qualität des neuen Wagens", so der Presserat. Diese Aussagen seien einer Pressemitteilung des Autoherstellers entnommen worden. Auch der Designer des Fahrzeuges schwärmte in 'Bunte' von seiner Kreation. Illustriert wurde der Beitrag mit entsprechenden Werbefotos, auf denen der Wagen plakativ in Szene gesetzt wurde. "Mit diesem Beitrag wurde die Grenze zwischen zulässiger Berichterstattung über ein neues Produkt und Schleichwerbung deutlich überschritten", erklärte der Presserat.