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Presserat wird auch fürs Internet zuständig

Der Deutsche Presserat, der Verstöße gegen Schleichwerbung in gedruckten Medien rügt, will ab 2009 auch über journalistische Produkte im Internet wachen und Beschwerden prüfen, die sich auf Audio- oder Videoaufnahmen im Netz beziehen. Ausnahme sind Inhalte, die als Rundfunk gelten und deswegen von den Landesmedienanstalten kontrolliert werden. Eine kurze Bildsequenz oder ein O-Ton sei aber noch kein Rundfunk - definiert das Gremium seine Aufgabe. Noch nicht geklärt ist allerdings, wo und wie lange die Rügen des Presserats im Netz veröffentlicht werden sollen.

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Margit Mair 07.11.2008