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'Spiesser' akzeptiert gerichtliche Verbote von Werbeaussagen

Der Spießer Verlag akzeptiert jetzt die Einwände der Bauer Verlagsgruppe gegen seine Werbeaussagen. Hintergrund: Am 3. und 13. November 2008 hat die Bauer Verlagsgruppe vor dem Landgericht Hamburg zwei einstweilige Verfügungen gegen die Spießer GmbH erwirkt. Diese  hatte zuvor in einer Werbekampagne ihre Zeitschrift 'Spiesser' mit dem Claim "Deutschlands auflagenstärkste Jugendzeitschrift" unter Hinweis auf die verbreitete Auflage nach IVW 2/2008 beworben. Ähnliche Behauptungen stellte sie in ihren Media-Unterlagen sowie im Online-Auftritt auf. Zudem behauptete sie auf ihrer Media-Website, ihr Magazin habe den "günstigsten TAP" (Tausender-Auflagen-Preis).

Das Landgericht Hamburg hat darin erhebliche Wettbewerbsverstöße gesehen und 'Spiesser' die entsprechenden Behauptungen vorläufig verboten. Frank Haring als Geschäftsführer der Spießer GmbH hat jetzt die beiden Verbote als endgültige Regelung akzeptiert und auf die Einlegung eines Widerspruchs verzichtet. Die Bauer Verlagsgruppe hatte die Verfahren angestrengt, weil der 'Spiesser nur fünfmal im Jahr erscheint. Der Titel wird außerdem kostenlos ausgelegt und kann schon deshalb nicht mit Kaufzeitschriften wie Bauers 'Bravo' verglichen werden.