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Gerichtsentscheidung: Nachdrucke alter Nazi-Zeitungen dürfen weiter an den Kiosk

Der britische Verleger Peter McGee darf sein umstrittenes Projekt 'Zeitungszeugen' fortführen und auch weiterhin vollständige Nachdrucke von Nazi-Zeitungen wie den 'Völkischen Beobachter' bis zum Erscheinungsjahr 1938 veröffentlichen. Das hat das Landgericht München I am Mittwoch entschieden. Für die Jahre vor Beginn des Zweiten Weltkriegs sind dem Urteil zufolge die vom bayerischen Finanzministerium reklamierten Urheberrechte an den NS-Zeitungen abgelaufen. Für die Jahre 1939 bis 1945 sei das vom Freistaat Bayern erlassene Verbot des Nachdrucks hingegen zulässig, so das Gericht. Das Finanzministerium kündigte an, gegen diese Entscheidung "aus grundsätzlichen Erwägungen" Rechtsmittel einzulegen.

'Zeitungszeugen', das wöchentlich mehrere Titel aus den 30er Jahren umfasst, war Ende Januar erstmals erschienen. Die bayerische Landesregierung protestierte nach dem Launch gegen das Projekt. Anschließend ließ das bayerische Justizministerium zahlreiche Exemplare beschlagnahmen. Das Landgericht verneinte nun das Urheberrecht Bayerns auch mit der Begründung, dass Adolf Hitler als Herausgeber des 'Völkischen Beobachters' keine eigene schöpferische Leistung erbracht habe. Bayern hatte nach Ende des Zweiten Weltkriegs von den Alliierten die Rechte der Nazi-Presse und auch die Urheberrechte Hitlers übertragen bekommen.