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Grosso-Streit: Landgericht Hannover gibt dem Grossisten Mügge recht und gestattet Bauer gleichzeitig die Abwendung der Vollstreckung des Urteils

Das Landgericht Hannover hat heute im Verfahren über die Klage des Presse-Großhandelsunternehmens Hinrich Mügge KG, Stade, gegen die Bauer Vertriebs KG, Hamburg, sein Urteil gefällt. Darin wird die Beklagte, die Bauer VKG, dazu verpflichtet, die Belieferung der Mügge KG mit den Bauer-Titeln wieder aufzunehmen, und zwar zu den Konditionen, die die Bauer VKG auch gegenüber den anderen Presse-Grosso-Unternehmen anwendet. Allerdings hat das Landgericht die Vollstreckung des Urteils gegen Stellung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro ausgesetzt.

Die Bauer Media Group prüft derzeit das Urteil und seine Begründung. Dafür hat das Unternehmen hat einen Monat Zeit. Ein etwaiges Berufungsverfahren würde vor dem Oberlandesgericht Celle geführt. Mehr zu diesem Thema bei dnv-online (www.dnv-online.net)