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WDR erwirkt einstweilige Verfügung gegen FAZ

In einem Unterlassungsbegehren gegen die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' (FAZ) hat der WDR den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt. Demnach darf die FAZ im Rahmen ihrer Berichterstattung nicht weiter den Eindruck erwecken, der WDR habe für die Programmgestaltung bestimmte Teile der Rundfunkgebühren zweckwidrig für Geldanlagen verwendet. Des weiteren ist die Zeitung zum Abdruck einer entsprechenden Gegendarstellung verpflichtet worden.

Die FAZ hatte in ihrem Artikel 'Sag mir, wo die Gebühren sind' vom 11.09.2009 unter anderem behauptet, die öffentlich-rechtlichen Sender, namentlich der WDR und der BR, würden ihre Gebührengelder "bunkern und zur Bank tragen". Der WDR erklärt dazu, man habe "Mittel aus dem Deckungsstockvermögen für die Altersversorgung der Mitarbeiter investiert. Diese Mittel dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und waren nicht dazu bestimmt, in die Programmgestaltung einzufließen".