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Werbetreibende kritisieren Gutachten zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks


Der Markenverband und die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) kritisieren das in der vergangenen Woche vorgestellte Gutachten von Prof. Paul Kirchhof zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die beiden Verbände weisen die Behauptung zurück, dass durch Einnahmen aus Werbung und Sponsoring eine Art Interessenfinanzierung durch die Wirtschaft bestehen würde.

"Angesichts der geringen Erträge aus Werbung von durchschnittlich 2,3 Prozent bei der ARD und 6,3 Prozent beim ZDF kann ein solcher Zusammenhang nicht ernsthaft aufgestellt werden", sagt Christian Köhler (Foto), Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. "Werbende Unternehmen haben sicherlich ein Interesse an hochwertigen Programmumfeldern, diese zusammenzustellen oder inhaltlich zu bestimmen ist aber Aufgabe der Sender."

Markenverband und OWM betrachten bestimmte Aussagen des Gutachtens als sehr bedenklich. Daher haben die Verbände den Verfassungsrechtler Prof. Hans-Peter Schneider um eine Stellungnahme und Bewertung dieser Aussagen gebeten.

Laut Prof. Schneider bliebe ein Verbot von Werbung und Sponsoring in den öffentlich-rechtlichen Sendern auch bei einem Wechsel zu einer Haushaltsabgabe verfassungsrechtlich bedenklich. Die werbenden Unternehmen hätten sowohl im Hinblick auf das Grundrecht der Meinungs- und Werbefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) wie auch im Hinblick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Verbreitung ihrer Werbebotschaften. Nur so könnten bestimmte Verbrauchergruppen angesprochen werden, die auf andere Weise, etwa durch Privatsender, nicht oder nur unzulänglich erreicht würden.

Joachim Schütz, Geschäftsführer der OWM, sagt: "Die Verbesserung der Unterscheidbarkeit zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen benötigt keinerlei Beschränkungen oder gar Verbote von Werbung und Sponsoring. Die Unterscheidung ist längst beim Zuschauer gegeben. Und weder Sponsorenhinweise noch Werbung werden von der Mehrheit der Zuschauer als störend empfunden."

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Margit Mair 17.05.2010