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BGH bestätigt Fusionsverbot von Springer und ProSiebenSat.1

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Fusionsverbot zwischen dem Axel-Springer-Verlag und dem Fernsehkonzern ProSiebenSat.1 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt. Zur Begründung hieß es in dem Urteil, durch den im Jahr 2006 angestrebten Zusammenschluss wäre ansonsten die marktbeherrschende Stellung der beteiligten Unternehmen verstärkt worden.

Der neue Medienkonzern hätte seine Angebote in Printmedien und Fernsehen wechselseitig bewerben und etwa über die Programminhalte von ProSiebenSat.1 werbewirksam in der 'Bild'-Zeitung berichten können. Der BGH bestätigte damit die Auffassung des OLG Düsseldorf, wonach damals auf dem Fernsehwerbemarkt ein marktbeherrschendes Oligopol bestanden habe. Dieses Oligopol sei einerseits von der ProSiebenSat.1-Gruppe und andererseits der RTL Gruppe (Bertelsmann) gebildet worden und habe einen gemeinsamen Marktanteil von über 80 Prozent erreicht.

Die Prognose des OLG, es sei zu erwarten gewesen, dass durch den beabsichtigten Zusammenschluss von Springer und ProSiebenSat.1 eben diese marktbeherrschende Stellung des Oligopols verstärkt worden wäre, hält dem BGH zufolge einer rechtlichen Nachprüfung stand.