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Einigung über Rundfunkfinanzierung - statt Werbeverbot nur Sponsoringbeschränkung


Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf ein Eckpunktepapier zur Rundfunkfinanzierung geeinigt. Es sieht vor, die bisher an ein Empfangsgerät geknüpfte Rundfunkgebühr zu einer geräteunabhängigen Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe umzuwandeln. Pro Haushalt sind dann knapp 18 Euro zu zahlen. Auf der Grundlage des Eckpunktepapiers wird nun ein Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag erarbeitet, der zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. Bislang sind für ein Fernsehgerät monatlich 17,98 Euro fällig, ein Radio kostet 5,76 Euro.

Ein komplettes Werbeverbot für die Öffentlich-Rechtlichen, das die neue Abgabe verteuern würde, wurde von den Länderchefs nicht beschlossen. Dagegen kommt ab 2013 wie erwartet ein Sponsoringverbot im Abendprogramm ab 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen - allerdings mit Ausnahme großer Sportereignisse. (Und diese bringen die Haupterlöse aus Sponsoring.) Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte, mit der Systemumstellung sei man einen so entscheidenden Schritt gegangen, dass nun Zeit bleibe, "die Werbefreiheit bis 2013 noch einmal zu prüfen". Erst in drei Jahren wollen sich die Länder wieder mit dem Thema befassen, wenn auch der nächste Bericht der Gebührenkommission KEF  vorliegt.

ARD und ZDF haben die Grundsatzentscheidung der Ministerpräsidenten begrüßt. Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust (Foto) sieht darin einen notwendigen Schritt zur Sicherung der Rundfunkfinanzierung: "Es ist ein modernes System, das den technischen Entwicklungen gerecht wird und vieles einfacher und nachvollziehbarer macht. Auch wenn das aktuelle Gebührenmodell noch bis 2013 gilt, ist mit der Entscheidung der Ministerpräsidenten nun das Ziel klar bestimmt."

ZDF-Intendant Markus Schächter sagte, die Neuausrichtung sei folgerichtig und zielführend. Schächter: "Die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags als Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ist zukunftssicher und, wie das Gutachten von Prof. Kirchhof gezeigt hat, mit Grundgesetz und Abgabenrecht vereinbar. Das neue System wird einfacher und verständlicher."