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Bundeskartellamt-Präsident sieht keinen Reformbedarf beim Pressefusionsrecht


Andreas Mundt (Foto), seit Anfang 2010 Präsident des Bundeskartellamts mit Sitz in Bonn, äußert sich im Interview mit MedienWirtschaft – Zeitschrift für Medienmanagement und Kommunikationsökonomie (2/2010) erstmalig seit seinem Amtsantritt ausführlich zu den neuralgischen Punkten des deutschen Medienkartellrechts. Er verteidigt darin – ebenso wie seine Vorgänger Bernhard Heitzer und Ulf Böge – energisch die von vielen Marktteilnehmern häufig als harte Linie empfundene Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt: „Eine Aufweichung der Pressefusionskontrolle halte ich weder für erforderlich noch für zielführend.“ Mundt stellt sich damit auch gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel, die den Verlagen weiterhin eine Entschärfung des Pressefusionsrechts noch in dieser Legislaturperiode in Aussicht gestellt hat. "Das wirtschaftliche Überleben der Verlagshäuser ist meines Erachtens in Deutschland nicht in Frage gestellt", so Mundt. Den deutschen Zeitungen gehe es – auch aufgrund der vergleichsweise geringeren Abhängigkeit vom Werbemarkt – viel besser als vergleichbaren Zeitungen in den USA. Das zeige sich auch daran, dass die Titelzahl hierzulande in den vergangenen zehn Jahren stabil geblieben sei.

Während sich im Bereich der Pressefusionskontrolle gerade die kleineren Verlage gegen eine Anhebung der Umsatzschwelle um über 50 Millionen Euro aussprechen – aus Furcht, sie könnten ohne hinreichenden Fusionsschutz Opfer eines zerstörerischen Wettbewerbs werden – vertreten die großen Verlage eine andere Position: Sie behaupten, die kleineren Verlage seien unter den veränderten intermedialen Bedingungen auf Dauer ohnehin nicht überlebensfähig. Dazu Mundt: "Es gibt in der Tat zu denken, wenn Vertreter der Großverlage die kleinen Lokalzeitungen als Todgeweihte hinstellen, diese aber von sich selbst sagen, sie seien quicklebendig und vielleicht sogar krisenrobuster als die Großverlage selbst." Gerade aus diesem Grund sehe er keinen Bedarf für die Anhebung der Aufgreifkriterien der Pressefusionskontrolle.

Das komplette Interview ist nachzulesen in MedienWirtschaft 2/2010 (New Business Verlag). Unter dem Stichwort "Lockerungsübungen bei der Pressefusionskontrolle?" nehmen außerdem der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Dr. Justus Haucap und weitere Wissenschaftler und Praktiker zur neuen Debatte um das Medienkartellrecht Stellung.