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Kulturstaatsminister Neumann: reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Presseprodukte bleibt

Auf der offiziellen Eröffnungsveranstaltung des Distripress Congress heute in Hamburg hat sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann ausdrücklich zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz für Presseprodukte bekannt. Das berichtet dnv online (www.dnv-online.net). "Zeitungen und Zeitschriften sind ein Lebensmittel der Demokratie. Ich halte nichts davon, den Printbereich gegen die digitalen Medien auszuspielen", sagte Neumann. "Deshalb halten wir an einem reduzierten Steuersatz fest".

Neumann bezog sich damit direkt auf ein Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums, das vor wenigen Tagen vorgestellt wurde (siehe Meldung vom 24.9.10). Es kritisiert die ungleiche Besteuerung von digitalen und gedruckten Medien und empfiehlt die Abschaffung von reduzierten Mehrwertsteuersätzen. In Zukunft sollten prinzipiell alle umsatzsteuerpflichtigen Leistungen dem Regelsatz von derzeit 19 Prozent unterliegen. Mit einer Ausnahme: Lebensmittel.

In Deutschland gilt ein Steuersatz auf Zeitungen und Zeitschriften von jeweils sieben Prozent. In Ländern wie Finnland, Bulgarien oder Tschechien gilt ein Steuersatz von 20 Prozent oder mehr, teilweise jedoch nicht für Abonnements. In Italien hingegen liegt er nur bei vier Prozent und in Frankreich bei 2,1 Prozent. In den USA legen die Bundesstaaten die Steuersätze fest. In Großbritannien sind Presseerzeugnisse von der Mehrwertsteuer befreit. Mehr zum Thema hier: www.dnv-online.net/handel/detail.php