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Axel Springer: Betriebsratswahl in Hamburg nicht ordnungsgemäß

Heute ist das Urteil am Hamburger Arbeitsgericht im Rechtsstreit zwischen der Axel Springer AG und dem Betriebsrat der Hamburger Niederlassung gesprochen worden. Das Gericht hat entschieden, dass die Betriebsratswahl im März 2010 in Hamburg nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Das teilte das Unternehmen heute seiner Belegschaft in einem Rundschreiben mit, das 'new business' vorliegt. Die Wahl war von der Axel Springer-Geschäftsleitung gerichtlich angefochten worden.
 

Der Wahlvorstand hatte neben den zur Wahl zugelassenen festangestellten Mitarbeitern eine zusätzliche Anzahl von freien Mitarbeitern geschätzt und ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Da das Arbeitsgericht diese Vorgehensweise für unzulässig erklärt hat, wird nun eine Neuwahl des Hamburger Betriebsrates notwendig.

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Margit Mair 13.10.2010