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Axel Springer: gescheiterter ProSiebenSat.1-Deal muss erneut überprüft werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich heute mit der Frage befasst, ob die Bayerische Landeszentrale für neue Medien zu Recht die medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung für die 2005 beabsichtigte, dann aber aufgegebene Übernahme der ProSiebenSat.1-Gruppe durch die Axel Springer AG verweigert hat.

Springers Klage auf Erteilung einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbestätigung hatte das VG München damals abgewiesen. Nachdem die Sendergruppe dann an Finanzinvestoren verkauft worden war, beantragte das Verlagshaus im Berufungsverfahren nur noch die Feststellung, dass die Verweigerung der medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbestätigung rechtswidrig gewesen ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung zurück, weil die Klage wegen fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berufungsentscheidung jetzt aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Es hat Springer ein fortbestehendes Interesse an einer Sachentscheidung zugesprochen, denn der Verlag müsste wegen der für ihn ungünstigen Entscheidung damit rechnen, von einem potentiellen künftigen Verkäufer schon gar nicht als ernsthafter Verhandlungspartner für eine etwaige Übernahme in Betracht gezogen zu werden.