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EU prüft ermäßigte Mehrwertsteuer für Online-Medien

Die EU-Kommission prüft, ob der Mehrwertsteuersatz für Online-Medien auf das Niveau gedruckter Zeitungen gesenkt werden sollte. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) unterstützt eine EU-Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze, wie die Website Euractiv.de berichtet. "Wir glauben, dass Medieninhalte gleich besteuert werden sollten - egal ob gedruckt oder auf Tablet", sagte Jan Truszczynski gestern bei einer Medien-Konferenz in Brüssel. Truszczynski ist Generaldirektor für Bildung und Kultur bei der EU-Kommission und damit federführend an der geplanten Reform der Mehrwertsteuersysteme auf EU-Ebene beteiligt.

Während die gedruckten Zeitungen in den meisten EU-Ländern von ermäßigten Steuersätzen profitieren, werden Online-Medien mit den landesüblichen Steuersätzen von 15 bis 25 Prozent belastet. Das geht aus den Daten des Europäischen Verbandes der Zeitungsverleger (ENPA) hervor. Nur in Bulgarien, Finnland, Polen und der Slowakei gelten für Print und Online die gleichen Steuersätze - allerdings erfolgte die Angleichung über das Anheben des Mehrwertsteuersatzes für die gedruckten Ausgaben.

In Deutschland werden die Vertriebsumsätze für gedruckte Zeitungen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert. Für deutsche Online-Medien gibt es keine Ermäßigung. Dort gelten die üblichen 19 Prozent. Der normale Mehrwertsteuersatz gilt auch für die Online-Ausgaben der Zeitungen oder für E-Paper.