ANZEIGE

Kinobetreiber scheitern mit Klage gegen Filmförderabgabe

Die Klage deutscher Kinobetreiber gegen die Filmförderabgabe ist am Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die verfassungsrechtlichen Bedenken seien mit der Novelle des Filmförderungsgesetzes im vergangenen Jahr beseitigt worden, begründete der 6. Senat des obersten deutschen Verwaltungsgerichtes seine Entscheidung. Das Filmförderungsgesetz sei in jeder Hinsicht verfassungskonform. Die Kinobetreiber könnten nun noch den Europäischen Gerichtshof einschalten. Sie halten die Filmförderabgabe, die sie zusammen mit den TV-Sendern und DVD-Verleihern finanzieren müssen, für generell verzichtbar. Die Filmwirtschaft werde bereits von den Bundesländern finanziell unterstützt, daher sei die vom Bund geschaffene Filmförderabgabe unnötig, meinen die Kinobetreiber.