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Zeitungsverlage klagen gegen Tagesschau-App


Acht Zeitungsverlage haben heute bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht. Sie wehren sich damit gegen die Tagesschau-App, die "ohne jeglichen Sendungsbezug" sei. Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte blieben von der verlegerischen Kritik unberührt.

"Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse", sagt Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. Der Dachverband unterstützt die Aktion der klagenden Verlage.

NDR-Intendant Lutz Marmor erklärt: "Ich bedaure diesen Schritt der Verleger, denn mit der Tagesschau-App bewegen wir uns in unserer Kernkompetenz der Information. Die Verleger sollten lieber gemeinsam mit uns versuchen, Journalismus und Informationskompetenz im Dienste der Demokratie zu stärken, als gegeneinander zu arbeiten. Der Rechtsweg steht jedem in Deutschland offen. Eine genaue Begründung der Klage kennen wir noch nicht. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir am Ende bei den zu erwartenden Verfahren obsiegen werden. Ich habe Verständnis für die Wahrnehmung von Interessen, aber auch wir haben die Interessen unserer Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zu wahren - 1,7 Millionen Menschen haben die kostenlose Tagesschau-App bisher heruntergeladen."

Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten. Die Kontrollgremien der Sender sowie die jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung gebilligt. Daher sei die Klage erforderlich.

Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: 'Frankfurter Allgemeine Zeitung', 'Süddeutsche Zeitung', 'Die Welt', 'Westdeutsche Allgemeine Zeitung', 'Kölner Stadt-Anzeiger', 'Rheinische Post', 'Ruhr Nachrichten' und 'Flensburger Tageblatt'.

Des Weiteren hat der BDZV bei der Europäischen Wettbewerbskommission erneut auf den grundsätzlichen Mangel an einer effektiven Kontrolle der Gebührensender hingewiesen. Dies sei insbesondere beim kürzlich durchgeführten so genannten Drei-Stufen-Test im Zusammenhang mit einem EU-Beihilfeverfahren deutlich geworden. Der Verband rechne damit, dass sich die EU-Behörde mit den Hinweisen vertiefend beschäftigen wird.

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Margit Mair 21.06.2011