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HolidayCheck erwirkt einstweilige Verfügung gegen 'Holidaytest' von Reisen.de


Das konnte man schon erahnen: Auf Antrag des Reiseportals HolidayCheck AG (Burda-Konzern) hat das Landgericht München I dem zur Unister Holding gehörenden Onlinereisebüro Reisen.de die Werbung mit dem Gütesiegel 'Holidaytest' per einstweiliger Verfügung untersagt. Zudem verbietet es die Behauptung des Unternehmens, dass es sich dabei um ein "unabhängiges Gütesiegel der Touristik" handelt. Hier liege eine ernstzunehmende Irreführung des Verbrauchers vor.

'Holidaytest' erwecke beim Verbraucher den Anschein eines objektiven Prüfverfahrens, auf dem die Vergabe dieses Siegels beruhe, so Holidaycheck. Damit verstöße es gegen rechtlich bestimmte Voraussetzungen eines Gütesiegels. Genauso werde behauptet, es sei ein Siegel der 'Touristik'. Auch dies sei eine irreführende Falschaussage. Laut Unister beruhen die Bewertungsmaßstäbe von 'Holidaytest' unter anderem auf über 200.000 Reise-Bewertungen von Privat- und Geschäftsreisenden. Vor gut einer Woche hatte Unister, Leipzig, das Urlaubs-Gütesiegel 'Holidaytest' für sein Portal Reisen.de vorgestellt und gleichzeitig eine Werbekampagne mit den RTL-Dschungelcamp-Moderatoren Sonja Zietlow und Dirk Bach gestartet.  Eine Ähnlichkeit zu HolidayCheck ist kaum zu übersehen.

"Bei dem Holidaytest-Siegel handelt es sich aus unserer Sicht um eine freche Täuschung der Reisenden in mehrerlei Hinsicht", sagt Jörg Trouvain, CEO der HolidayCheck AG in Bottighoffen/ Schweiz. "Es wird mit einer 'Stiftung Warentest-Anmutung' der Eindruck eines echten Gütesiegels erweckt. Dem wird Holidaytest nicht gerecht! Auch der Anspruch 'unabhängiges Gütesiegel der Touristik' entbehrt jeder Grundlage. Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier weit auseinander."

Bei seinem Vorgehen erhält HolidayCheck auch Unterstützung aus der Touristikbranche. Michael Buller, Vorstand des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR) erklärt: "Wir begrüßen das Vorgehen der HolidayCheck AG gegen diese Art von Werbung."

Bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I droht der Reisen.de Service GmbH ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.