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rbb lehnt Werbespot der NPD ab


Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) wird einen Wahlwerbespot der Nationaldemokratischen Partei (NPD) nicht ausstrahlen. Der Clip wurde zuvor vom rbb-Justitiariat "eingehend´geprüft". Der Wahlwerbespot verstoße offenkundig gegen geltendes Recht, lautet das Urteil. "Der Spot erweckt den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen Mitbürgern begangen wurden und ist damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden. Er erfüllt damit den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB)", so die Begründung des rbb.

Die Rundfunkanstalt räumte der NPD die Möglichkeit ein, bis heute (15. August, 10.00 Uhr) einen entsprechend geänderten Werbespot vorzulegen. Davon machte die Partei jedoch keinen Gebrauch, sondern kündigte vielmehr an, Rechtsmittel gegen das Vorgehen des rbb einzuleiten.

Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. Allerdings kann die Ausstrahlung ablehnt werden, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.
 

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Margit Mair 15.08.2011