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Promi-Berichterstattung: Axel Springer erstreitet Grundsatzurteil

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) hat heute entschieden, dass es zulässig ist, "sachlich und ausgewogen" über strafrechtliche Verfehlungen von Prominenten und entsprechende Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren zu berichten. Das Medienhaus Axel Springer hat in diesem Verfahren ein Grundsatzurteil für die Freiheit der Berichterstattung über Strafverfahren erstritten, das die deutschen Gerichte bei zukünftigen Entscheidungen in ähnlichen Konstellationen zu berücksichtigen haben.

Das Urteil des EGMR geht auf den Fall eines bekannten und bereits einschlägig vorbestraften deutschen Schauspielers zurück, der 2004 wegen Drogenbesitzes auf dem Münchener Oktoberfest festgenommen und später wegen dieser Tat zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Zahlreiche Medien hatten damals über den Fall berichtet, darunter auch die Bild-Zeitung. Der Schauspieler klagte gegen diese Berichterstattung auf Unterlassung. Die deutschen Gerichte aller Instanzen - vom Landgericht Hamburg über das Hanseatische Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof bis hin zum Bundesverfassungsgericht - erklärten die Berichterstattung für unzulässig. Im Verfahren vor dem EGMR hat die Axel Springer AG daraufhin eine Verletzung ihrer Rechte aus Artikel 10 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gerügt, über den die Presse- und Äußerungsfreiheit geschützt ist. Der Gerichtshof entschied nun, dass die Urteile der deutschen Gerichte nicht mit Artikel 10 EMRK vereinbar sind.