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EU-Kommission droht Google mit Klage wegen Machtmissbrauch

EU-Kommissar Joaquín Almunia sieht in den Geschäftspraktiken von Google einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Suche und Anzeigenvermarktung. Dem Internetkonzern wird vorgeworfen, die Angebote von Konkurrenten bei Suchergebnissen absichtlich weit unten anzuzeigen. Nun droht Almunia mit einer Klage, sollte Google nicht einlenken. Die Strafe könnte bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission. Insbesondere der Vorwurf, dass Google in seiner Suche eigene Angebote gegenüber Angeboten Dritter bevorzuge, entspricht Bedenken, die BDZV und VDZ seit Jahren anmelden und 2009 auch den Wettbewerbsbehörden mitgeteilt haben. "Die Entscheidung der Kommission hat die Auffassung der Verleger bestätigt, dass Google seine Marktmacht für wettbewerbsverzerrende Suchmanipulationen missbraucht“, erklärte VDZ-Präsident Hubert Burda. "Damit ist Fair Search auch von den Wettbewerbshütern als wichtiges Element der digitalen Welt anerkannt worden."

"Im weiteren Verfahren muss die EU-Kommission eine wirksame und nachhaltige Beseitigung aller Bedenken sicherstellen", erklärte BDZV-Präsident Helmut Heinen. "Sollte Google selbst Vorschläge machen, muss die EU-Kommission sie unter Beteiligung der Beschwerdeführer auf Herz und Nieren prüfen und darf nötigenfalls auch nicht davor zurückschrecken, das Missbrauchsverfahren konsequent fortzuführen."

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Margit Mair 22.05.2012