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OLG Düsseldorf verhindert Videoportal von RTL und ProSiebenSat.1


Aus den gemeinsamen Online-Plänen von RTL und ProSiebenSat.1 wird wohl nichts. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes bestätigt und der geplanten gemeinsamen Videoplattform eine Absage erteilt.

Die beiden großen privaten Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 hatten geplant, eine gemeinsame Vidoeplattform für ihre TV-Inhalte zu starten und hatten dazu ein Joint Venture beim Bundeskartellam angemeldet. Das werbefinanzierte Projekt wollte auch andere Anbieter Bord holen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Vorhaben nun untersagt. Durch das geplante Gemeinschaftsunternehmen würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Fernsehkonzerne im Werbemarkt weiter verstärkt, so die Argumentation des Gerichts. Die Online-Video-Plattform verstoße zudem gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen. RTL und ProSiebenSat.1 haben jetzt noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.
 

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Margit Mair 08.08.2012