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'Süddeutsche Zeitung' und Echobot einigen sich nach Rechtsstreit


Im Frühjahr 2012 hatten die 'Süddeutsche Zeitung' und die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' das Karlsruher Startup Echobot Media Technologies wegen der Nutzung von Textauszügen aus den Online-Angeboten www.sueddeutsche.de und www.faz.net in dessen Web-Dienst www.echobot.de abgemahnt. Echobot ist eine kostenpflichtige Suchmaschine, die ähnlich wie Google News Online-Meldungen von Medienanbietern im eigenen Frame bündelt. Darüber hinaus erhalten zahlende Kunden die Textinhalte unverlinkt als PDF-Datei.

Gegen eine von der 'Süddeutschen Zeitung' beim Landgericht München I erwirkte Einstweilige Verfügung hatte Echobot zunächst Widerspruch eingelegt. Zwischenzeitlich konnten sich die Parteien außergerichtlich einigen. So erhält Echobot über einen Kooperationsvertrag die für die Nutzung von Textauszügen aus der SZ erforderlichen Rechte. Diese erlauben neben der Anzeige der Text-Snippets künftig auch den Verkauf von Volltext-Lizenzen der SZ für die Nutzung der Artikel in Pressespiegeln oder auf den Firmenwebseiten der Echobot-Kunden.

Bastian Karweg, Geschäftsführer Echobot, sagt: "Entgegen der anfänglichen Schwierigkeiten herrschte schon vom ersten Treffen an eine sehr angenehme und konstruktive Grundstimmung. Ich freue mich, dass wir mit dieser Kooperation nicht nur Klarheit für unsere Kunden, sondern sogar neue Leistungen schaffen, die für beide Parteien wirtschaftlich lukrativ sind."

Hella Schmitt, Geschäftsleitung DIZ München GmbH (Content-Vermarkter der SZ), ergänzt: "Das Landgericht hat unseren Rechtsanspruch auch in dieser Sache bestätigt. Wir hätten es zwar begrüßt, wenn Echobot schon vor seinem Markteintritt mit uns Kontakt aufgenommen hätte, natürlich haben wir aber kein Interesse daran, innovative Startups auszubremsen. Das wollen wir mit dieser Kooperation auch zum Ausdruck bringen."
 

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Margit Mair 20.09.2012