ANZEIGE

Gema ruft im Streit mit Youtube Schiedsstelle an


Die Verwertungsgesellschaft Gema hat die unfruchtbaren Verhandlungen mit Youtube über eine Vergütung für die Verbreitung von Musikinhalten abgebrochen. Nun soll das deutsche Paten- und Markenamt entscheiden, ob der von der Gema geforderte Betrag von 0,0375 Euro pro abgespieltem Lied angemessen ist. Doch ob es überhaupt zu einem Schiedsspruch kommen wird, ist mehr als fraglich: Der Youtube-Mutterkonzern erkennt die Schiedsstelle nicht an, da sie sie für die Video-Plattform nicht zuständig hält. Dort könnten Streitigkeiten zwischen der Gema und Inhalteprovidern entschieden werden. Youtube sieht sich aber nicht als solcher, sondern lediglich als Infrastrukturdienstleister, als Hoster.

Solang keine Einigung zwischen der Gema und Youtube zustande kommt, bleibt den Nutzern der Zugang zu Musikvideos auf dem Online-Portal weitgehend versperrt. Youtube hat die geblockten Inhalte unterdessen mit einer Sperrtafel versehen, die folgenden Text enthält:  "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden." Dieses Vorgehen will die Gema nun per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, da der eingeblendete Text den Eindruck erwecke, als würde die Verwertungsgesellschaft eine Lizenzierung an Youtube kategorisch ablehnen.
 

zurück

Margit Mair 11.01.2013